Wir sind für Sie da, wenn...

 

Sie an einem Unfall beteiligt waren. Ganz gleich, ob Sie als Autofahrer, Fahrzeuginsasse, Kradfahrer, Radfahrer, Fußgänger usw. einen Schaden erlitten haben, setzen wir Ihre Schadensersatzansprüche einschließlich eines Schmerzensgeldes etc. schnell und konsequent durch. Lassen Sie sich auch dann von uns beraten, wenn man Ihnen eine Mitverursachung des Unfalls vorwirft! In jedem Fall helfen wir Ihnen bereits bei der Ermittlung des Schadensumfangs (Einholung eines Kostenvoranschlags oder Sachverständigengutachtens).

 

Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten und Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird,

 

Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen Strafbefehl erhalten und Ihnen die Begehung einer Verkehrsstraftat vorgeworfen wird,

 

Sie eine Anhörung oder einen Bescheid in Bezug auf Ihre Fahrerlaubnis/Ihren Führerschein erhalten,

 

Sie Probleme mit Ihrem Fahrzeug oder anderen Sachen nach dem Kauf oder Reparatur haben,

 

Sie Ärger mit Ihrem Kaftfahrzeugversicherungsunternehmen haben

  

und ebenso, wenn . . .

 

Sie Probleme mit Ihrem Reiseveranstalter haben,

 

Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen wollen (Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht ...),

 

Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt oder Ihnen das Gehalt schuldig bleibt,

 

Sie sich von einem Mitarbeiter trennen müssen,

 

Sie Ärger mit Ihrem Mieter oder Vermieter haben,

 

Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten regeln wollen (Testament, Vermächtnis ...),

 

Sie Ihren Anspruch als Erbe durchsetzen müssen,

 

Sie sicher sein wollen, bei der Vertragsgestaltung keinen Fehler zu machen,

 

Sie Forderungen, gleich welcher Art, durchsetzen wollen (Kaufpreis,Werklohn, Sachmängelhaftung, Garantie ...),

 

Sie in Rechtsfragen einfach nicht mehr weiter wissen.

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir helfen Ihnen gern!