Die Geburtsstadt von Rechtsanwalt Michael Denkhoff ist das westfälische Beckum. Dort wurde er 1966 geboren. Michael Denkhoff studierte nach seinem Abitur und der Ableistung des Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr bis 1994 an der „Westfälische Wilhelms-Universität Münster“ Rechtswissenschaft. Im Rahmen des Referendariats war er 1995 an der „Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften“ in Speyer immatrikuliert. Zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist Michael Denkhoff seit 1996. Seit 1997 ist Rechtsanwalt Michael Denkhoff ADAC-Vertragsanwalt.
Im Jahr 2008 erwarb er die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.
Er ist der Ansprechpartner für Rechtsberatung und -vertretung auf den Gebieten:
• Verkehrsrecht (Schadensersatzrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht,
Kfz-Vertrags- und Versicherungsrecht, Leasing, Fahrerlaubnisrecht)
• Inkasso
• Sachmängelhaftungsrecht/Garantierecht
• allgemeines Schadensersatzrecht
• Reiserecht
• Vertragsrecht.
Rechtsanwalt Michael Denkhoff war zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen und vertretungsberechtigt an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie an den Gerichten der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsanwalt Michael Denkhoff war
• ADAC-Vertragsanwalt
• Vorsitzender der „Schiedsstelle für das Kraftfahrzeuggewerbe der Kfz-Innung Oberlausitz“
• Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht“ des „Deutscher Anwaltsverein“
• Mitglied im „Verkehrssicherheitskreis Sachsen e. V.“
• Mitglied im „Oberlausitzer Anwaltsverein“
• Mitglied der Gemeinschaft "Anwälte für Tierrechte“