Sehr geehrte Damen und Herren,
seit über 20 Jahren bin ich Mitglied des ADAC. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft habe ich auch eine ADAC-Rechtsschutz-Versicherung inkludiert. Insbesondere nach einem Verkehrsunfall oder sonstigen Schwierigkeiten, die eine rechtliche Beratung oder gar eine Vertretung durch einen Anwalt bedürfen, merkt man, ob eine Versicherung das hält, was oft versprochen wird. Ich habe mich in der Vergangenheit über die jeweils kurzfristigen Deckungszusagen vom ADAC-Rechtsschutz sehr gefreut.
Der Fachkompetenz meines ADAC-Anwaltes vor Ort, Herrn Denkhoff, kann ich es verdanken, dass meine Streitigkeiten immer gewonnen wurden. So war das erst vor Kurzem erneut der Fall. Nach bereits acht Entscheidungen von diversen Oberlandesgerichten zur Unwirksamkeit der Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei einem Darlehensvertrag (bei meinem Sachverhalt einer Pkw-Finanzierung) hat mein Rechtsanwalt für mich einen vollen Erfolg erzielen können.
Daher möchte ich heute die Gelegenheit nutzen und mich recht herzlich beim ADAC-Rechtsschutz und auch mal ganz offiziell bei meinem ADAC-Rechtsanwalt in Görlitz, Herrn Michael Denkhoff, bedanken.
Mit freundlichen Grüßen aus der wunderschönen Stadt Görlitz
Uwe Renner
im Oktober 2012